Unser gemeinnütziger Verein MBGF Munich Bluegrass Friends e.V. kümmert sich seit seiner Gründung intensiv um die Nachwuchsförderung und um die Jugendförderung. Dafür wurde extra unsere Abteilung BNF Bluegrass Nachwuchsförderung ins Leben gerufen, die immer von einem gesondert beauftragten, geeigneten Vorstandsmitglied betreut wird. Diese Prinzipiell spielt das Alter keine Rolle, wenn entschieden wird, ob und wer gefördert werden soll. trotzdem liegen uns junge Menschen deshalb besonders am Herzen, weil sie die Zukunft repräsentieren, in unserem Falle die Zukunft der Bluegrass Musik. förderungsfähige Personen werden im Erlernen der typischen Bluegrassinstrumente gefördert, können sich die im Bedarfsfalle auch ausleihen und werden bei ihren ersten Auftritten begleitet oder auch bei der Aufstellung von Bluegrass Musikbands, wo z.B. junge Mitglieder besonders gut zusammenpassen. BNF wird auch von der Bluegrass Foundation USA finanziell unterstützt!
"No Practise" Nachwuchsband, Foto: Munich Bluegrass Friends e.V.
Die Ziele im einzelnen:
Nachwuchsförderung
Jugendförderung
Förderung von lernwilligen Personen, wenn eigene Mittel knapp sind,
Aktionen bei Schulen und anderen Institutionen
Öffentlichkeitsarbeit
Instrumentenverleih
Auftrittsmöglichkeiten im Rahmen von BNF und/oder MBGF Veranstaltungen
finanzielle Beteilung an Unterrichtsstunden
Musikunterricht
Zuständig für Anfragen ist der stellvertretende MBGF Vorstandsvorsitzende Rupert (Rupi) Paulik: http://www.mandolinenunterricht.de
Hier zeigen wir in unserem MBGF Youngsters TV junge Bluegrass Musiker, die bereits nach etlichen Übungsstunden erstaunliche Ergebnisse auf Ihren Intrumenten präsentieren:
Ein Antrag auf Förderung ist durch den BNF Beauftragten im Namen des/der zu Fördernden zu stellen
Laut „Präambel“ des «Munich BlueGrass Friends e.V. will der MBGF ergänzende Fördermaßnahmen
wahrnehmen, die nah am Menschen und konkret in der Region ankommen und gemäß der
Vereinssatzung § 2. Abs. 2 u. 4 „Nachwuchsförderung“ wahrnehmen. Entsprechend dieser Vereinsziele will
der MBGF nicht nur ideell wirken, sondern auch dem Prädikat einer konkret handelnden Initiative gerecht
werden. Dies kann in Form eines „Bluegrass Nachwuchs Förderfond“ mit Fördermittel realisiert werden.
Die Förderziele
Steigerung der musikalischen Qualität im Allgemeinen und der Qualifizierung zum öffentlichen Aufführen von
Bluegrass und verwandter Musikrichtungen im Besonderen (Talentförderung). Quantitative Erweiterung der
Bluegrass Musiker Szene. Unterstützung der Hauptförderzielgruppe „Kinder“ und „Jugendliche“, falls diese
besondere musikalische Leistungen und/oder ein anerkannt förderungswürdiges Engagement im Rahmen
der Bluegrass-Musik-Ausbildung haben. Eine Förderung wird nur für Bluegrass und Bluegrass verwandte
Musik bewilligt.
Unsere Fördermittel
- Spenden
- Sponsoren
- Mitgliedsbeiträge (15%)
- Benefizveranstaltungen
- Beihilfesystem (max. 50 % aber max. 8,- bei Einzelstd. bzw. 6,- bei Gruppenstd.)
- Zuschuss bei Workshops und Seminaren entspricht Gruppenstundenzuschuss
- Maximal bis zu 400,- Euro pro Person/Jahr
- Förderung nach dem Gleichheitsgrundsatz
- Anspruch auf Fördermittelauszahlung bis Fondkapazität erschöpft ist
- Veröffentlichung der Fördersatzung des BNF
Unsere Förderbedingungen
Fördergelder werden nur bis zum vollendeten 26. Lebensjahr und gemäß folgender Bedingungen bewilligt:
- Vorlage eines Ausbildungsnachweises (Schüler/Student/Azubi, etc.)
- Vorlage einer Referenz des Musik-Lehrers, der im MBGF Mitglied sein muss
- Der besuchte Musikunterricht muss stilistisch oder instrumental den Schwerpunkt Bluegrass haben
- Mitwirkung beim jährlichem Nachwuchskonzert für den BNF
- Mitwirkung bei einem Benzfitz CD-Projekt für den BNF
- Die Förderbewilligung wird durch ein Fördergremium des MBGF beschlossen
- Die Förderwürdigkeit wird jährlich durch ein Fördergremium des MBGF festgestellt
- Es muss das Förderantragsformular vollständig ausgefüllt und unterschrieben beim BNF/MBGF vorliegen
- Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt gemäß der BNF-Unterrichtsnachweistabelle
- Unterrichtsstunden, die nicht wahrgenommen wurden, werden nicht gefördert
- Für die Ausbildung an einem Bluegrass Zweitinstrument kann ebenfalls ein Förderantrag gestellt werden.
Bitte Kontakt aufnehmen:
Rupert Paulik, stellvertretender Vorstandsvorsitzender MBGF
BNF Beauftragter
Tel. 0049/89/71673333 - mobil 0175/6907274 - rupert_paulik@yahoo.de